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Daueraufenthalt-EU beantragen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er beinhaltet in Deutschland dieselben Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg