Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Scheidung, Tod, Kirchenaustritt).
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf