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Mitteilung einer Nachbarschaftsbeschwerde über immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

Landratsamt Augsburg

Sie können eine Nachbarschaftsbeschwerde über immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen online mitteilen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg