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Gewährung öffentliche Finanzierunghilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor (Mit-/Mitzeichnungsantrag)

Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen können beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor öffentliche Finanzierunghilfen über den Mitantrag bzw. Mitzeichnungsantrag online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben