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Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

Gemeinde Straßlach-Dingharting

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Straßlach-Dingharting