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Antrag für eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einbringen von Erdwärmekörben in das Grundwasser

Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. Art. 15 i.V.m. Art. 70, Abs. 1 Nr 1, Hs. 2 BayWG (Erlaubnis mit Zulassungsfiktion) für das Einbringen von Erdwärmekörben in das Grundwasser online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries