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BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen

Regierung von Niederbayern

Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt sind. D. h. eine Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft bzw. ein Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt.

Zusätzlich zu diesem Antrag ist der BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen zur vollständig und wirksame Antragstellung erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern