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Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens

Landeshauptstadt München

Hier können Sie eine Aufenthaltsgestattung beantragen oder verlängern lassen, wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München