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Erteilung einer Bewachungserlaubnis; Beantragung

Landratsamt Oberallgäu

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis (§ 34a GewO). Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu