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Akteneinsicht zur Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit

Um Ihre rechtlichen Interessen in einem Verfahren zur Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit durchzusetzen, können Sie Zugang zu den Akten erhalten. Hier können Sie eine Akteneinsicht beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München