Logo Bayernportal
- kein Ort -

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Hier können Sie eine Gestattung eines vorübergehende Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 GastG beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Türkheim