Wenn Sie im Ausland einen Abschluss in einem Beruf erworben haben, der in Bayern landesrechtlich geregelt ist, können Sie ihn über die zuständige IHK anerkennen lassen. Die Anerkennung kann Ihnen bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.
Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Schwaben