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Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Mit diesem Online-Verfahren können Sie die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg