Notwendige Unterlagen
Unter gewissen Umständen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein:
- sofern der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist, wird die Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des/der tatsächlichen Eigentümers/Eigentümerin benötigt
Die Vollmacht kann vom/von der Grundstückeigentümer/in online eingereicht werden. Ein Online-Formular zur Erteilung der Vollmacht ist hier zu finden.
- sofern das betroffene Grundstück vor Kurzem (wenige Tage bis einige Wochen) den Eigentümer gewechselt hat, wird u. U. ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges benötigt. Hier empfiehlt sich vor dem Ausfüllen des Antrags eine Abklärung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in (Kontaktdaten siehe unten). Das Verfahren kann so ggf. erheblich beschleunigt werden.