Solange in Deutschland über einen Asylantrag noch entschieden ist, wird während dieser Zeit Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Wenn die Aufenthaltsgestattung abläuft, kann hier online eine neue beantragt werden. Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung (wenn vorhanden)
- Falls Sie für Dritte tätig werden eine Vollmacht.
Sie erhalten Ihre Aufenthaltsgestattung per Post. Senden Sie uns danach bitte Ihre abgelaufene Aufenthaltsgestattung zu.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg