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Online-Auskunft Fahrzeugbriefe

Über die Online-Auskunft Fahrzeugbriefe können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu Ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt. Das Dokument wurde bei der entsprechenden Stelle (z. B. bei der Leasing- oder Finanzierungsbank bzw. bei dem Händler) angefordert. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits vorliegt, können Sie einen Termin bei der Behörde vereinbaren. Diese Auskunft ist kostenlos.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.