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Anzeige über die Inbetriebnahme / wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Heizölverbraucheranlage gemäß § 40 AwSV (form00046)

Sie können die Inbetriebnahme bzw. wesentliche Änderung prüfpflichtiger Anlagen online anzeigen. Ihre Anzeige muss mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg