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Anzeige über die Inbetriebnahme / wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Heizölverbraucheranlage gemäß § 40 AwSV (form00046)

Landratsamt Starnberg

Sie können die Inbetriebnahme bzw. wesentliche Änderung prüfpflichtiger Anlagen online anzeigen. Ihre Anzeige muss mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg