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Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (form00913)

Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg