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Aufenthaltserlaubnis von Schweizer Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen

Landeshauptstadt München

Für Schweizer gelten besondere Regelungen. Sie können online mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München