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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) (form00738)

Zum einen können Sie sich eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht ausstellen lassen. Zum anderen können Sie eine Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte online beantragen.
Hinweis:
Für Staatsangehörige der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie deren Familienangehörige steht der Online-Dienst nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg