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Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG

Hier können Sie für eine öffentliche Veranstaltung eine Anzeige erstatten (nach Art. 19 Abs. 1 LStVG) bzw. eine Erlaubnis (nach Art. 19 Abs. 3 LStVG) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Weyarn