Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden. Sie können den Gastschulantrag online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen