Logo Bayernportal
- kein Ort -

Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham