Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Durch die Förderung des Sportbetriebs mittels Vereinspauschale soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z.B. Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschl. ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.
Der Antrag auf Bewilligung einer Vereinspauschale muss bis spätestens 01. März des jeweiligen Antragsjahres (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Ostallgäu eingehen.
Für die Bewilligung des Antrags müssen die Allgemeinen Fördervoraussetzungen nach Teil 1 Abschnitt A der Sportförderrichtlinien (SportFöR) siehe Anlage erfüllt sein.