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Bootszulassung

Sie können die Bootszulassung nach Art. 28 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Wassergesetz und § 3 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Schifffahrtsverordnung und Nr. 1.1 der Schifffahrtsbekanntmachung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge