Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anzeige über den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses widerrufen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Widerrufsanzeige nur für Ihre eigenen Ausweisdokumente und für die Ihrer minderjährigen Kinder stellen. Wenn bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren, weil Sie persönlich eine neue PIN vergeben müssen.
Sie können nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den internationalen Sachfahndungssystemen rechnen. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung sinnvoll.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg