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Kinderbetreuung; Weitergewährungsantrag für die Übernahme der Teilnahmebeträge

Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth