Der Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dazu, eine Erlaubnis nach §27 SprengG zu erlangen, um an einem Sachkundelehrgang zu einem Wiederlade-, Vorderlade- oder Böllerkurs teilzunehmen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Fürth