Wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt (Prostitutionsstätte, -fahrzeug, -veranstaltung oder -vermittlung), bedarf der Erlaubnis.
Mit diesem Formular können Sie einen Antrag
für eine Prostitutionsstätte,
für eine Prostitutionsveranstaltung oder
eine Stellvertretererlaubnis stellen.
Die Erlaubnis ersetzt keine anderen notwendigen Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrechtes.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg