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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für passive Lärmschutzmaßnahmen bei der Stadt Neu-Ulm

Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für passive Lärmschutzmaßnahmen nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern der Stadt Neu-Ulm online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm