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Online-Anmeldung zur ADR-Prüfung Gefahrgutfahrer/in

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern