Wenn Sie mit einer Verwarnung (Strafzettel, Knöllchen, Ticket) der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg nicht einverstanden sind und nicht innerhalb einer Woche bezahlen, erhalten Sie die Verwarnung nochmals schriftlich zusammen mit einem Anhörungsbogen. Sie können dann das Verwarnungsgeld noch bezahlen oder sich schriftlich oder online zu dem Verstoß äußern.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg