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Sprengstoffrecht - Bedürfnisbescheinigung nach § 27 Abs. 1 SprengG

Sie können eine Bedürfnisbescheinigung für die Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech