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Im Rahmen der Online-Infektionsschutzbelehrung können Sie die Belehrung für Lebensmittelpersonal nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf. online absolvieren.
Damit das Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf. eine Infektionsschutzbelehrung durchführen darf, muss eine der folgenden Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit vorliegen:
Nach erfolgreichem Durchlaufen der Online-Infektionsschutzbelehrung werden Sie zur Zahlung per Kreditkarte aufgefordert.
Ihre Bescheinigung steht Ihnen erst nach erfolgreich durchgeführter Bezahlung zum Download zur Verfügung.