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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online)

Im Rahmen der Online-Infektionsschutzbelehrung können Sie die Belehrung für Lebensmittelpersonal nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf. online absolvieren.

Damit das Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf. eine Infektionsschutzbelehrung durchführen darf, muss eine der folgenden Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit vorliegen:

  1. Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
  2. Sie haben eine Arbeitsstelle im Landkreis Neumarkt i.d.OPf., für die Sie eine Infektionsschutzbelehrung benötigen
  3. Sie planen eine Arbeitsstelle im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. anzunehmen, für die Sie eine Infektionsschutzbelehrung benötigen.

Nach erfolgreichem Durchlaufen der Online-Infektionsschutzbelehrung werden Sie zur Zahlung per Kreditkarte aufgefordert.

Ihre Bescheinigung steht Ihnen erst nach erfolgreich durchgeführter Bezahlung zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.