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Sprengstoffrecht - Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie können einen Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Abs. 2 erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech