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Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung

Gemeinde Muhr a.See

Hier können Sie die Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Muhr a.See