Sie können eine Anzeige nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG, Art. 30 BayWG für Erdaufschlüsse (z.B. Bohrungen, Schürfe), die nur das erste, nicht gespannte Grundwasservorkommen erschließen, online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut