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Jede Person, die Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km transportiert, benötigt einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis muss mit einem Lehrgang und einer Prüfung erworben werden. Dies gilt auch für ausgebildete Landwirte. Die Erteilung des Befähigungsnachweises kann online beantragt werden.