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Anzeige einer Bienenhaltung (nach § 1 a Bienenseuchen-Verordnung)

Sie können die Anzeige einer Bienenhaltung (nach § 1 a Bienenseuchen-Verordnung) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Straubing-Bogen