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Antrag auf ein Gesundheitszeugnis für Bienen nach § 5 Bienenseuchen-Verordnung

Sie können den Antrag auf ein Gesundheitszeugnis für Bienen nach § 5 Bienenseuchen-Verordnung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Straubing-Bogen