Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe für junge Volljährige stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind der § 41 SGB VIII.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck