Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers für die Erstattung von Einleitungsgebühren.
Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist es erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen manipulationssicheren fest installierten Gartenwasserzähler (keine Aufsteck- bzw. Aufschraubzähler) als Nebenstellenzähler befestigen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg