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Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen

Über dieses Formular können Sie online einen Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen gemäß Art. 3 Abs. 5 Sätze 1 und 2 Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) (ggf. i.V.m. § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) beim Landratsamt Rosenheim untere Naturschutzbehörde stellen. Der Antrag betrifft biologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger oder sonstige Grundeigentümer. Konventionell wirtschaftende Betriebe wenden sich weiterhin zunächst an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rosenheim