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Immissionsschutz - Anzeige über beabsichtigte Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Anlage

Landratsamt Nürnberger Land

Sie können die beabsichtigte Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Anlage gemäß § 15 Abs. 1 des BImSchG online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land