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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Straubing-Bogen