Einen Zuschuss zur Abfallentsorgung bei einer Erkrankung erhalten Personen, die aufgrund einer Erkrankung auf Dauer ein deutlich erhöhtes Abfallaufkommen haben.
Die Personen müssen auf einem Grundstück gemeldet sein, welches an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech