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Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen