Mit diesem Formular können Sie die Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) beantragen Wenn eine gewerbetreibende Person eine Spielhalle mit Spielgeräten betreiben will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinnes (Geld- oder Warengewinne) bieten, wird mitunter diese Erlaubnis benötigt.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg