Wenn Sie einen Bußgelbescheid erhalten haben oder ein Schreiben der Bußgeldstelle in dem Sie als Zeuge/Zeugin oder beschuldigte Person im Fall einer Ordnungswidrigkeit benannt werden, haben Sie die Möglichkeit, online Stellung zu nehmen.
Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Nördlingen